Auslagerungssteuerung

Effizientes Outsourcing-Management

Gerade im Bankenumfeld steigen die Anforderungen an alle Unternehmen stetig. Spätestens mit der MaRisk Novelle 02/2016 ergeben sich umfangreiche Änderungen im Umgang mit Auslagerungen. So rücken auch Dienstleistungen, die bisher über zivilrechtliche Ausgestaltungen aus der Betrachtung genommen werden konnten, weiter in den Fokus.

Auch die Einschätzung der Zulässigkeit bestimmter Auslagerungen ist zu überdenken und erfordert weiterhin ein Vorhalten fundierter Kenntnisse und Erfahrungen in diesen Bereichen im Unternehmen.

Einer der zentralen Punkte ist die Vorhaltung eines zentralen Auslagerungsmanagements, um einen Gesamtüberblick über ausgelagerte Prozesse und Aktivitäten des Unternehmens zu ermöglichen  und einen unternehmensweit einheitlichen Umgang mit den Auslagerungsrisiken und deren Überwachung zu ermöglichen.

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